1. Begriffserklärungen
“AiCoin Investment Pool”. Der AiCoin Investment Pool ist derjenige Mechanismus der von der Gemeinschaft zur Zahlung von Besitz, Teilbesitz, Wandelanleihen, Schuldtiteln oder Wertmarken einer Vermögensanlage verwendet wird.
“Ai Modelle”. Diese sind das Model oder die Modelle welche von dem Systemanbieter zum Handel von Kryptographischen Währungen angeboten werden.
Die “AiCoin Token” ist derjenige kryptographische Token, welche in Form eines Software Produktes als Beweis der Mitgliedschaft in der Gemeinschaft erstellt wurde.
“AiCoin Trading Pool”. Dies ist dasjenige durch die Gemeinschaft gehaltene Bündel von Anlagen, welches zum Handel durch die Ai Modelle bestimmt wurde.
„AiCoin Voting Mechanismus“. Dies ist derjenige Mechanismus, der basierend auf der Blockchain der Gemeinschaft die Möglichkeit bietet Abstimmungen nach Anhang D auszuüben.
Die “Gemeinschaft”. Zu jedem Zeitpunkt wird der Zusammenschluss aller Besitzer von AiCoin Tokens als die Gemeinschaft bezeichnet. Dies sind diejenigen Personen, welche die gemeinsamen Besitzer derjenigen Wertanlagen darstellen, die durch diese Vereinbarung kontrolliert werden.
Das “Unternehmen”. Tessier-Ashpool Holdings PTE, ist das Unternehmen welches in den Geschäftsbedingungen als “das Unternehmen” bezeichnet wird. Das Unternehmen ist im Namen der Gemeinschaft für das Halten der Wertanlagen verantwortlich.
Eine “Kryptographische Anlage” ist eine digitale Anlage mit öffentlich verbreitetem Hauptbuch, welche in Singapur rechtlich als Anlage, und nicht als Währung, behandelt wird.
“Anlagehöchststände“ werden bestimmt durch die Resultate der Handelsgeschäfte des AiCoin Trading Pools wie in Anhang C definiert.
“Anlagewerte” sind jegliche Form von Investitionen in ICOs, Kapitalbeteiligungen, Wertpapiere, Wandelanleihen oder Schuldscheine, welche durch das Unternehmen im Auftrag der Gemeinschaft getätigt werden.
“AiCoin Brieftasche”. Der Systemanbieter wird digitale Geldbörsen zur Verfügung stellen, welche der Benutzer verwenden kann um seine AiCoin Tokens zu verwalten. Darüber hinaus bietet die digitale Geldbörse die Möglichkeit sein Stimmrecht im AiCoin Wahlmechanismus geltend zu machen.
Die “Vorabonnement Phase” läuft vom 19. Juni 2017 bis zum 16. Juli 2017, 23:59 UTC. Sie stellt denjenigen Zeitraum dar, in welchem Benutzer ihre Bitcoins gegen AiCoin Tokens zu einem Kurs von 1 AiCoin Token pro 0.01 Bitcoins tauschen können. Darüber hinaus erhalten Benutzer während diesem Zeitraum einen Bonus welcher in Anhang A ausgeführt wird.
Die “Abonnement Phase” läuft vom 17. Juli 2017 bis zum 28. August 2017 und stellt denjenigen Zeitraum dar, in welchem Benutzer ihre Bitcoins gegen AiCoin Tokens zu einem Kurs von 1 AiCoin Token pro 0.01 Bitcoins tauschen können. Der Systemanbieter behält sich das Recht vor die Abonnement Phase frühzeitig zu beenden, falls die maximale Menge an benötigtem Kapital eingenommen wurde.
“Systemanbieter”.
“Bedingungen”. Diejenigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche in diesem Dokument sowie den Anhängen abgedeckt werden.
“User”. Ein Inhaber oder Benutzer von AiCoin Tokens oder ein Abonnent welcher Bitcoins hinterlegt hat, mit der Erwartung diese im Anschluss an das ICO in AiCoin Tokens umgetauscht zu bekommen.
Die “Website”. Die Internetseite www.aicoin.io wird verwendet um an dem Abonnement für AiCoin Tokens teilzunehmen. Die Website stellt darüber hinaus regelmäßig Informationen zu Abstimmungen, verifizierten Anlagevorschlägen und anderen Informationen welche für die Geschäftstätigkeiten der Gemeinschaft notwendig sind. Die Website wird durch den Systemanbieter betrieben.
2. Abonnements der AiCoin Tokens
a. Abonnenten der AiCoin Tokens stimmen ausdrücklich zu, dass diese unter keinen Umständen gegen Papiergeld erworben werden können;
b. Bitcoins, eine Kryptographische Anlage, können gegen AiCoin Tokens, welche eine weitere Kryptographische Anlage darstellen, umgetauscht werden;
c. Während der Vorabonnement Phase und Abonnement Phase können Bitcoins gegen AiCoin Tokens umgetauscht werden mit einem Wechselkurs von 1 AiCoin Token pro 0.01 Bitcoins;
d. Nach Ermessen des Systemanbieters können weitere Kryptographische Anlagen zum Tausch gegen AiCoin Tokens zugelassen werden. Der Wechselkurs wird täglich auf Basis des Wechselkurses zwischen Bitcoin und der weiteren Kryptographischen Anlage neu ermittelt. Zu jedem Zeitpunkt wird der Wechselkurs dem User auf der Website zur Verfügung gestellt.
e. User, welche Bitcoins gegen AiCoin Tokens während der Vorabonnement Phase eingetauscht haben, erhalten einen Bonus in Form von AiCoin Tokens wie in Anhang A aufgeführt.
f. User erkennen ausdrücklich an, dass AiCoin Tokens keine Sicherheiten darstellen und mit keinen staatlichen Einrichtungen als Sicherheiten registriert sind, und dass diese nicht als solche zu betrachten sind.
g. User erkennen ausdrücklich an, dass Kryptographische Anlagen, welche durch AiCoin Tokens eingetauscht wurden, im Besitz der Gemeinschaft bleiben und durch dieses, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt, verwaltet werden;
h. User erkennen ausdrücklich an, dass die Gemeinschaft nach Beendigung der Abonnement Phase Kryptographische Anlagen im Wert von bis zu $20,000, welche gegen AiCoin Tokens eingetauscht wurden, für die Begleichung von administrativen Kosten in Bezug auf die Inbetriebnahme der AiCoin Infrastruktur verwendet werden.
i. User erkennen ausdrücklich an, dass die Gemeinschaft nach Beendigung der Abonnement Phase die Ausgabe von AiCoin Tokens, wie ausgeführt in Anhang B, autorisiert.
j. User erkennen ausdrücklich und unwiderruflich an, dass nach der Ausgabe von AiCoin Tokens nach Beendigung der Abonnement Phase, wie ausgeführt in Anhang B, zu keinem weiteren Zeitpunkt weitere Ausgaben von AiCoin Tokens stattfinden werden.
2. Das Unternehmen
Der User autorisiert als Mitglied der Gemeinschaft ausdrücklich die folgenden Maßnahmen und Handlungen des Unternehmens im Auftrag der Gemeinschaft.
a. Das Unternehmen wird im Auftrag der Gemeinschaft sämtliche Anlagen jeder Art halten;
b. Das Unternehmen hat im Auftrag der Gemeinschaft das Recht Bankkonten zur Aufbewahrung von Fiat-Währungen zu eröffnen;
c. Das Unternehmen wird Wirtschaftsprüfer benennen, welche quartalsweise ein vollständiges Audit der Kryptographischen Anlagen, sowie sämtlicher weiterer durch das Unternehmen verwalteten Anlagewerte durchführen werden;
d. Das Unternehmen wird für sämtliche Kosten die durch Maßnahmen zum Vorteil der Gemeinschaft entstehen entschädigt. Die Entschädigung wird aus den Anlagen des AiCoin Investment Pools oder des AiCoin Trading Pools nach Ermessen des Unternehmens entnommen;
e. Das Unternehmen hat das Recht die oben aufgeführten Anlagen des AiCoin Investment Pools oder des AiCoin Trading Pools zu entnehmen und umzutauschen, um die Zahlung von geforderten Steuern zu veranlassen.
4. AiCoin Trading Pool
Der User autorisiert als Mitglied der Gemeinschaft die folgenden Maßnahmen und Handlungen als Bestandteil der Geschäftstätigkeiten des AiCoin Trading Pools;
a. Die Nutzung von AI Modellen zur automatisierten Bestimmung der Handelsstrategien mit Anlagen des AiCoin Trading Pools ohne manueller Intervention;
b. Das manuelle Eingreifen des Systemanbieters zur Gewährleistung ordnungsgemäßer Handelsabläufe des Ai Modells;
c. Der Systemanbieter vertreibt die Nutzung eines Computer Systems und eines Algorithmusses durch die Gemeinschaft. Der Systemanbieter fungiert nicht als Vermögensverwalter oder Berater;
d. Die Neubewertung des AiCoin Trading Pools jeden Freitag zu UTC Mitternacht (siehe Anhang C). Zu jedem neu erreichten Anlage-Höchststand werden die Erträge wie folgt aufgeteilt:
i. 50% der Erträge aus einem neu erreichten Anlage-Höchststand werden in den AiCoin Investment Pool übertragen (siehe Abschnitt 5);
ii. 40% der Erträge aus einem neu erreichten Anlage-Höchststand werden zurück in den AiCoin Trading Pool übertragen;
iii. 10% der Erträge aus einem neu erreichten Anlage-Höchststand werden an den Systemanbieter ausbezahlt.
5. AiCoin Investment Pool
Der User autorisiert als Mitglied der Gemeinschaft die folgenden Maßnahmen und Handlungen als Bestandteil der Geschäftstätigkeiten des AiCoin Investment Pools;
a. Die Anlagen des AiCoin Investment Pools werden zur Investition in Token Ausgaben (ICO’s) oder Kapitalbeteiligungen, dem Kauf von Wandelanleihen oder für Kredite an andere Unternehmen verwendet;
b. Die Aktivitäten werden auf ICO’s und/oder auf andere Unternehmen im Bereich öffentliche Blockchain eingeschränkt sein;
c. Die Aktivitäten werden auf ICO’s und/oder auf andere Unternehmen im Bereich Künstliche Intelligenz eingeschränkt sein;
d. Die ausgeführten Investitionen werden folgendem Prozess unterworfen:
i. Vorschläge werden dem Investment Board unterbreitet;
ii. Das Investment Board wird die unterbreiteten Vorschläge prüfen und bis zu 5 geprüfte Investitionsvorschläge auswählen;
iii. Quartalsweise (Ende Januar, April, Juli und Oktober jeden Jahres). Die geprüften Investitionsvorschläge werden der Gemeinschaft mit begleitenden Dokumenten vorgestellt;
iv. Quartalsweise wird die Gemeinschaft mit Hilfe des AiCoin Wahlmechanismusses einen der vorgestellten Investitionsvorschläge wählen oder von der Option „keine Investition“ gebrauch machen;
v. Die Stimmen jedes Mitgliedes der Gemeinschaft werden proportional zur Anzahl der AiCoin Tokens des Mitgliedes gewichtet;
vi. Die Position mit den meisten Stimmen wird als Investition ausgewählt. Falls die Option „keine Investition“ gewählt wird, wird in dem jeweiligen Quartal keine Investition getätigt;
vii. Falls kein Investitionsvorschlag ausgewählt wird, verbleiben die Anlagen im Investment Pool.
e. Das Unternehmen ist autorisiert zur gebührenden Sorgfalt der geprüften Investitionsvorschläge bevor eine Investition getätigt wird;
f. Kosten die dem Unternehmen durch die gebührende Sorgfaltspflicht entstehen werden durch dem AiCoin Investment Pool entnommene Mittel beglichen.
g. Das Unternehmen wird alle Investitionen, Schuldscheine oder Wechselverbindlichkeiten zum Vorteil der Gemeinschaft halten;
h. Sollte sich eine Gelegenheit ergeben ein beliebiges Anlageobjekt zu hinreichend vorteilhaften Konditionen zu veräußern, ist das Unternehmen zur Prüfung autorisiert. Sollte die Prüfung positiv ausfallen, wird das besagte Anlageobjekt zum Vorteil der Gemeinschaft verkauft. Sämtliche Profite dieser Veräußerung werden wie folgt behandelt:
i. 10% der Erträge aus Veräußerungsgeschäften gehen an den Systemanbieter und unterliegen der Berechnung: (Ertrag aus Verkauf minus Investitionsbetrag)*10%;
ii. 90% der Erträge werden zurück in den AiCoin Investment Pool übertragen;
iii. Das ursprüngliche Investitionskapital oder die zurück übertragenen Werte, insofern geringer als das ursprüngliche Investitionskapital, werden zurück in den AiCoin Investment Pool übertragen.
6. AiCoin Token Wiederankauf
a. Der User autorisiert als Mitglied der Gemeinschaft die folgenden Maßnahmen und Handlungen in Bezug auf den Wiederankauf von AiCoin Tokens;
i. Bis zu 10% der liquiden Mittel des Investment Pools können jeden Monat verwendet werden um AiCoin Tokens 5% unter dem Gesamtwert aller zu dem Zeitpunkt durch die Gemeinschaft gehaltenen Kryptographischen Anlagen und Fiat-Anlagen aufzukaufen; Die Evaluation wird durch das Unternehmen nicht weniger häufig als täglich durchgeführt. Die Kaufgebote sind auf einer oder mehrerer der öffentlichen Handelsplattformen die den Handel mit AiCoins zulassen zu verrichten;
ii. Jeder AiCoin Token der durch Wiederankauf der durch die Bestimmungen der Klausel 6.a.i erworben wird, wird für nicht weniger als 20% über dem Kaufpreis der AiCoin Tokens zum Verkauf angeboten.
b. Das Unternehmen stimmt zu, dass diese Vereinbarung die Ausübung von Rückkäufen und Wiederverkäufen und sämtliche damit verbundenen Erträge oder Kosten zum Vorteil des Investment Pools getätigt wird.
7. Verpflichtungen des Systemanbieters
Der Systemanbieter erklärt sich zu folgenden Punkten bereit:
a. Dem zur Verfügung stellen von künstliche Intelligenz Modellen zur Nutzung durch die Gemeinschaft hinsichtlich des Handels mit Wertanlagen im AiCoin Trading Pool;
b. Der Wartung dieser Modelle mit äußerster Vorsicht und der bestmöglichen Gewährleistung die vorgesehene Funktion aufrechtzuerhalten;
c. Dem manuellen Intervenieren, wo nötig, und dem manuellen durchführen von Geschäften in Situationen in denen ein automatischer Handel nicht möglich oder in der Ausführung gescheitert ist;
d. Dem Aufrechterhalten und der Wartung der Website, sowie dem zur Verfügung stellen von Informationen hinsichtlich der AiCoin Wertanlagen und Bestände; Informationen hinsichtlich bevorstehender Abstimmungen; Informationen über Verteilungen oder Supportanfragen auf der Website;
e. Dem Aufrechterhalten und der Wartung des Open Source Codes für die AiCoin Brieftasche, welche verwendet wird um die AiCoin Tokens eines Benutzers anzuzeigen und Abstimmungen hinsichtlich Investitionen oder weiteren Unternehmensangelegenheiten auszuführen. Die Software wird auf der Ethereum Blockchain ausgeführt und gewartet.
f. Der Systemanbieter schreibt ausdrücklich vor, dass das künstliche Intelligenz Modell, die Website, die Brieftasche und der AiCoin Token im „Istzustand“ und ohne jeglicher Art von geäußerter oder implizierter Garantie angeboten werden. Das Mitglied der Gemeinschaft ist für sämtliche Risiken die in Verbindung mit den künstliche Intelligenz Modellen, der Website, der Brieftasche, dem AiCoin Token und dem Umtausch von Kryptographischen Währungen stehen vollständig selbst verantwortlich.
8. Verpflichtungen des Unternehmens
Das Unternehmen stimmt ausdrücklich den folgenden Punkten zu:
a. Das Unternehmen ist verpflichtet im Auftrag der Gemeinschaft, wie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, Wertanlagen zu halten und zu verwalten.
b. Das Unternehmen ist verpflichtet quartalsweise sämtliche zu Verfügung stehenden Mittel und Vorsicht für die Präsentation von bis zu 5 potentiellen Investitionsanlagen vor der Gemeinschaft in Form eines nach Klausel 5.d geprüften Investitionsvorschlags aufzuwenden, insofern folgende Kriterien erfüllt sind:
i. Es sind ausreichend Mittel im AiCoin Investment Pool vorhanden um eine oder mehrere der dem Unternehmen in der Form eines geprüften Investitionsvorschlags vorgelegten Investitionen zu tätigen.
ii. Insofern dem Unternehmen weniger als fünf geprüfte Investitionsvorschläge unterbreitet wurden, werden sämtliche Vorschläge der Gemeinschaft vorgelegt.
iii. Insofern dem Unternehmen kein geprüfter Investitionsvorschlag unterbreitet wurde, wird die Gemeinschaft darüber informiert, dass in dem entsprechenden Quartal keine Abstimmungen stattfinden werden.
c. Das Unternehmen ist verpflichtet sämtliche Details hinsichtlich aller geprüften Investitionsvorschläge mindestens 30 Tage vor Beginn der Abstimmungen der Gemeinschaft zu präsentieren.
d. Das Unternehmen ist verpflichtet die Abstimmungen über den AiCoin Voting Mechanismus auszuführen.
e. Das Unternehmen ist verpflichtet jährlich eine Abstimmung über die folgende Frage zu halten: „Stimmt die Gemeinschaft den bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu?“. Die Wahlmöglichkeiten sind mit den Optionen „Yes“ und „No“ durch Ja und Nein gegeben;
i. Die Gemeinschaft muss nicht weniger als vier Wochen vor Beginn der Abstimmung über diese informiert werden.
ii. Die Abstimmung findet über den AiCoin Voting Mechanismus statt.
iii. Falls mehr als 80% der gesamten Menge an ausgegebenen AiCoin Tokens mit „No“ für Nein stimmen, so fällt die Wahl mit Nein aus;
iv. Falls 80% oder weniger der gesamten Menge an ausgegebenen AiCoin Tokens mit „No“ für Nein stimmen, so fällt die Wahl mit Ja aus;
v. Die Folgen einer Abstimmung die mit Nein ausfällt werden in Klausel 11 ausgeführt.
9. Das Investment Board
Das Investment Board setzt sich aus 5 Mitgliedern zusammen. Zwei dieser Mitglieder werden durch eine Abstimmung von den AiCoin Token Besitzern bestimmt. Drei dieser Mitglieder werden im Auftrag des Unternehmens durch exchange bestimmt. Weitere Ernennungen werden durch folgende Punkte geregelt:
a. Jedes Jahr findet eine Abstimmung über die Ernennung eines AiCoin Token Besitzers in das Investment Board statt.
b. Ernennungen in das Investment Board werden in der Regel auf 2 Jahre befristet sein;
c. Die erste Ernennung eines AiCoin Token Besitzers in das Investment Board wird auf 2 Jahre befristet sein;
d. Die zweite Ernennung wird auf 1 Jahr befristet sein;
e. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird auf 2 Jahre, der Kandidat mit den zweitmeisten Stimmen auf 1 Jahr ins Investment Board berufen.
f. Darüber hinaus werden Ernennungen eines Investment Board Mitgliedes auf zwei Jahre befristet;
g. Ein Investment Board Mitglied hat die Möglichkeit sich um einen Platz im Investment Board erneut zu bewerben und dadurch die Dauer seiner Zugehörigkeit im Investment Board zu verlängern.
10. Folgen der jährlichen Abstimmungen
Der User autorisiert als Mitglied der Gemeinschaft die folgenden Maßnahmen und Handlungen in Bezug auf die in Klausel 1.e ausgeführten jährlichen Abstimmungen.
a. Fällt eine Abstimmung mit „Yes“ als Ja aus, so bleiben die Allgemeinen Geschäftsbedingungen um weitere 12 Monate bestehen.
b. Folgen einer Abstimmung mit „No“ als Nein;
i. Die Gemeinschaft wird aufgelöst. Sämtliche AiCoin Tokens werden zurück in Bitcoin umgetauscht;
ii. Alle liquiden Anlagen und kryptographischen Währungen werden verkauft und in Bitcoins umgetauscht. Dieser Prozess wird innerhalb von 3 Monaten ab dem Tag der beendeten Abstimmung vollendet und mit Tranche I bezeichnet;
iii. Alle illiquiden Anlagen, wie Anlagen in eine Privatkapitalgesellschaft und Schuldscheine werden veräußert und in Bitcoin umgetauscht. Dieser Prozess wird so schnell wie vernünftigerweise möglich abgeschlossen und wird während der Liquidierung der Anlagen in eine oder mehrere Tranchen aufgeteilt;
iv. Beim Umtausch jeder Tranche von Anlagen in kryptographische Währungen gelten folgende Bestimmungen:
1) Sämtliche rechtlich Notwendigen Gebühren und Steuern werden durch das Unternehmen verbucht;
2) 10% des Nettobetrages (nach Steuern und Gebühren) wird an den Systemanbieter übertragen;
3) Die restlichen 90% des Verteilungsbetrages (nach Steuern und Gebühren) werden an die User verteilt. Die Verteilung erfolgt nach folgender Formel: (Gesamter Verteilungsbetrag) * (Anzahl AiCoin Tokens die aktuell an der designierten Adresse hinterlegt sind) / (Gesamtanzahl der herausgegebenen AiCoin Tokens)
v. Der Systemanbieter wird die Website modifizieren um eine Rückkaufmöglichkeit einzurichten und anzubieten. Dies ermöglicht den Umtausch der AiCoin Tokens in Bitcoin zu den oben genannten Konditionen;
vi. Der User wird eine Adresse angeben, an welche der individuelle Verteilungsbetrag übertragen wird. Der User muss seine AiCoin Tokens an eine Ethereum Blockchain Adresse zurückübertragen, welche in einem privaten Bereich der Website durch das Unternehmen einsehbar gemacht wird.
vii. Sämtliche Details der Liquidierungstranchen werden durch das Unternehmen auf der Website einsehbar gemacht;
viii. Nach Vollendung der letzten Tranche haben AiCoin Token Besitzer 6 Monate Zeit um ihre AiCoin Token unter der einsehbar gemachten Adresse zu hinterlegen um den Umtausch in Bitcoins zu vollenden. Im Anschluss an diese 6 Monate wird die Website geschlossen und das Unternehmen liquidiert;
ix. Nach Liquidierung des Unternehmens werden sämtliche AiCoin Tokens und kryptographischen Währungen, welche nicht umgetauscht oder ausbezahlt wurden, zum Eigentum des Systemanbieters.
11. Übermittlung von Mitteilungen
Das Unternehmen ist mit der Instandhaltung der Website beauftragt, mit dem Zweck den Usern Informationen zu übermitteln. Sämtliche Mitteilungen werden den Usern durch die Website zur Verfügung gestellt. Es liegt in der alleinigen Verantwortung der User die Website regelmäßig aufzurufen und sicherzustellen, dass sie sämtliche Informationen die sie benötigen erhalten haben.
12. Unternehmensexterne Dienstleistungen
Der User erkennt ausdrücklich an, dass das Unternehmen externe Dienstleister für diverse Zwecke einstellen kann, um die Erfüllung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sicherzustellen. Bei der Auswahl und Verwaltung dieser externen Dienstleister wird durch das Unternehmen gebührende Sorgfalt ausgeübt. Nichtsdestoweniger erkennt der User ausdrücklich an, dass diese externen Dienstleister außerhalb der Kontrolle des Unternehmens handeln und das Unternehmen somit nicht für deren eventuelles Scheitern verantwortlich gemacht werden kann.
13. Höhere Gewalt
Weder der Systemanbieter noch das Unternehmen haften für Schäden resultierend aus Ereignissen höherer Gewalt, welche die ordnungsgemäße Durchführung der Pflichten und Leistungen, die unter die allgemeinen Geschäftsbedingungen fallen, erheblich erschweren oder unmöglich machen. Hierzu gehören unter Anderem Naturkatastrophen, Regierungsmaßnahmen, Behördenentscheidungen, Krieg und andere militärische Konflikte, Aufstände, zivile Unruhen, Ausfall von Telekommunikationsmöglichkeiten, Arbeitsunruhen, Streik, Terroranschläge, noch sonstige unvorhersehbare, schwerwiegenden und durch die Vertragsparteien unverschuldeten Umstände.
14. Vollständige Vereinbarung und Nichtverzichtserklärung
Diese Vereinbarung stellt das gesamte Verständnis und Abkommen zwischen den Vertragsparteien bezüglich der vorliegenden Inhalte dar. Diese Vereinbarung ersetzt jegliche weiteren schriftlichen oder mündlichen Vereinbarungen oder Darstellungen durch eine oder mehrere Vertragsparteien. Unter dieser Vereinbarung ist der gesamte Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu verstehen.
15. Rechtlicher Zuständigkeitsbereich
Diese Vereinbarung unterliegt dem singapurischem Gesetz. Sämtliche Unstimmigkeiten oder Streitfälle werden durch singapurische Gerichte beglichen.
Anhang A – Vorabonnement Boni
Abonnenten, welche während der Vorabonnement Phase Bitcoins in AiCoin Tokens umtauschen, erhalten zusätzliche AiCoin Tokens als Bonus wie folgt:
User die bis zu 2 Bitcoins gegen AiCoins umtauschen erhalten 5% zusätzliche AiCoin Token;
z.B. Falls ein User 1 Bitcoin gegen 100 AiCoin Token umtauscht, erhält er zusätzlich 5 AiCoin Token und somit insgesamt 105 AiCoin Token.
User die bis zu 10 Bitcoins gegen AiCoins umtauschen erhalten 15% zusätzliche AiCoin Token;
z.B. Falls ein User 5 Bitcoin gegen 500 AiCoin Token umtauscht, erhält er zusätzlich 75 AiCoin Token und somit insgesamt 575 AiCoin Token.
User die mehr als 10 Bitcoins gegen AiCoins umtauschen erhalten 20% zusätzliche AiCoin Token;
z.B. Falls ein User 15 Bitcoin gegen 1500 AiCoin Token umtauscht, erhält er zusätzlich 300 AiCoin Token und somit insgesamt 1800 AiCoin Token.
Anhang B – AiCoin Ausgabe
Im Anschluss an die Abonnement Phase und vor der Aufnahme der Geschäftstätigkeiten, durch den Trading Pool und den Investment Pool, werden AiCoin Tokens wie folgt ausgegeben:
1. Sämtliche AiCoin Token, welche während der Vorabonnement Phase umgetauscht wurden, werden jedem Abonnenten proportional zu ihren Beiträgen zugewiesen. „Menge A: Vorabonnement“
2. Sämtliche AiCoin Token, welche während der Abonnement Phase umgetauscht wurden, werden jedem Abonnenten proportional zu ihren Beiträgen zugewiesen. „Menge A: Abonnement“
3. Sämtliche AiCoin Token, welche als wie in Anhang A ausgeführt als Bonus während der Vorabonnement Phase erteilt wurden, werden jedem Abonnenten proportional zu ihren Beiträgen zugewiesen. „Menge B“
4. Belohnungskampagne. Zusätzlich werden 4% der Gesamtmenge an abonnierten AiCoin Token an Teilnehmer der Belohnungskampagne ausbezahlt. Hierbei handelt es sich um 4% der oben ausgeführten Menge A: Abonnement.
5. Empfehlungskampagne. Insofern ein Abonnent eine designierte Empfehlung vorweisen kann, erhält der Empfehlende zusätzlich 2% des abonnierten Betrages des Empfohlenen (Boni ausgeschlossen).
6. Top Abonnenten Bonus. Jener Abonnent, welcher die größte Menge Bitcoins gegen AiCoin Tokens (Boni ausgeschlossen) umgetauscht hat, erhält einen zusätzlichen Bonus von 0.25% der Menge A: Abonnement in Form von AiCoin Token.
Anhang C – Berechnungen neu erreichter Anlagehöchststände
Sämtliche Berechnungen neu erreichter Anlagehöchststände werden in SGD (Singapore Dollars) ausgeführt. Es gilt jeweils der Kurs des letzten Freitags zu Mitternacht UTC. Insofern kryptographische Währungen vorhanden sind, werden diese zunächst an Hand des Kurses einer öffentlichen Handelsplattform in USD umgewandelt und anschließend an Hand des öffentlichen Mitternachtskurses eines anerkannten Datenanbieters (im Wesentlichen Bloomberg) in SGD (Singapore Dollars) umgerechnet.
Der Ausgangspunkt der neu erreichten Anlagehöchststände für den AiCoin Pool wird durch den SGD Wert der Bestände zum Mitternachtskurs des ersten Freitags nachdem sämtliche Startkriterien erfüllt sind und die Bestände zum Handel zur Verfügung stehen.
Das folgende Beispiel illustriert wie der neu erreichte Anlagehöchststand berechnet wird:
Für die Zwecke dieser Illustration gehen wir von einem anfänglichen Coin Pool mit einem Wert von 2.000.000 SGD aus. Zum Abschluss der ersten Woche sei ein Gewinn von 200.000 SGD zu verbuchen. Mit 20.000 SGD werden 10% an exchange ausbezahlt. Mit 100.000 SGD werden 50% in den AiCoin Investment Pool übertragen. Mit 80.000 SGD werden 40% an den AiCoin Trading Pool übertragen. Der gesamte Coin Pool beträgt nun 2.080.000 SGD. Dieser Wert stellt den neue erreichten Anlagehöchstwert dar.
In der zweiten Woche sei ein Verlust von 50.000 SGD zu verbuchen. Keine Zahlungen werden an FGC oder den AiCoin Investment Pool getätigt. Der gesamte Coin Pool beträgt nun 2.030.000 SGD und der neu erreichte Anlagehöchstwert verbleibt bei 2.080.000 SGD.
In der dritten Woche sei ein weiterer Gewinn von 200.000 SGD zu verbuchen. Der Coin Pool beträgt nun 2.230.000 SGD und schafft somit gegenüber dem Wert 2.080.000 SGD einen neue erreichten Anlagehöchstwertüberschuss von 150.000 SGD (2.230.000 – 2.080.000). Diese 150.000 SGD werden nun wieder mit 15.000 SGD, 75.000 SGD in den AiCoin Investment Pool und 60.000 SGD in den AiCoin Trading Pool übertragen.
Am Ende der dritten Woche haben wir nun einen Coin Pool von 2.140.000, einen neu erreichten Anlagehöchstwert von 2.140.000 und einen AiCoin Investment Pool von 175.000 SGD.
Anhang D – Abstimmungen.
Abstimmungen werden unter den folgenden Bedingungen gehalten:
• Abstimmungen über Mitglieder des Investment Boards;
• Abstimmungen über Investitionen in bestehende Unternehmen;
• Abstimmungen üyber die Fortsetzung der Geschäftstätigkeiten der Gemeinschaft
• Abstimmungen über notwendige Änderungen oder Anpassungen sowohl rechtlicher Natur
• Abstimmungen über notwendige Änderungen oder Anpassungen der Geschäftsprozesse
Sämtliche Abstimmungen werden nicht weniger als 30 Tage vor dem Datum der Abstimmung angekündigt:
• Auf der AiCoin Website;
• In der AiCoin Brieftasche welche im Namen der Gemeinschaft gehostet wird;
• Durch die OpenSource AiCoin Brieftasche welche individuell gehostet wird. Diese hat die Fähigkeit Wahlergebnisse anzuzeigen;
Sämtliche Ankündigen ueber Abstimmungen werden die Anfangs- und Endzeiten der Abstimmungen in UTC, die Wahlmöglichkeiten und Hinweise über die Auffindbarkeit weiterer Details (in der Regel in Form einer URL) beinhalten.
Sämtliche Abstimmungen werden durch Verwendung der Smart Contracts für Abstimmungen ausgeführt und setzen den Besitz von AiCoin Token voraus. Jede Stimme wird proportional zu der Menge an AiCoin Token gewichtet, welche sich zu dem Zeitpunkt der Stimmabgabe in der Brieftasche befinden. HINWEIS: AiCoin Token welche an einer laufenden Abstimmung teilgenommen haben können während dieser nicht übertragen werden. Falls der User den Verkauf seiner AiCoin Token während einer Abstimmung plant, sollte er nicht an der Abstimmung teilnehmen.
Vollständige Informationen über die Ergebnisse einer Abstimmung werden zu Verfügung gestellt:
• Auf der AiCoin Website;
• In der AiCoin Brieftasche welche im Namen der Gemeinschaft gehostet wird;
• Durch die OpenSource AiCoin Brieftasche welche individuell gehostet wird. Diese hat die Fähigkeit Wahlergebnisse anzuzeigen;
• Auf der Blockchain (vollständige Adresse wird bekannt gegeben).
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